Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis
01 Allgemeines
02 Urheberrecht
03 Vergütung
04 Haftung
05 Leistungsstörung, Termine, Ausfallhonorar
06 Bildbearbeitung
07 Lieferzeiten
08 Datenschutz
09 Schlussbestimmungen
01 Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“
genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart,
wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen
will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der
Fotograf diese schriftlich anerkennt
2. “Bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte,
gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(Daten auf Stick, Fachabzüge usw.)
02 Urheberrecht
1. Das Urheberrecht der Bilder liegt immer beim Fotografen.
2. Die vom Fotografen hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den im Auftrag
festgehaltenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich
anders schriftlich vereinbart wurde.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen
Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an
den Fotografen über.
5. Der Auftraggeber hat kein Recht das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten,
wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwendung der Bilder in Online– und Printmedien ist der Fotograf, als
Urheber des Lichtbildes, zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten
(unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Bildern des Fotografen, die im Internet
veröffentlicht werden, elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der
Fotograf als Urheber des Bildes klar und eindeutig identifizierbar ist. In Printmedien
ist für Bilder des Fotografen, der Fotograf anhand der nachfolgenden
Urheberbezeichnung immer links unten am Bildrand zu nennen: ©MN Studio
03 Vergütung
1. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz
oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten (Reisekosten,
Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind sofern nicht
anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Nach $ 19 UStG werden
auf die Preise von MN Studio keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).
2. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber
gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten:
vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug
durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren
Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder
Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der
Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen,
so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch
für bereits begonnene Arbeiten.
04 Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit
wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine
Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine
Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für
Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen
oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht
verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags
zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur
im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
05 Leistungsstörung, Termine, Ausfallhonorar
1. Nach der Vorauswahl und einer Grundbearbeitung der ausgewählten Bilder,
stellt der Fotograf dem Auftraggeber einen Link zu einer passwortgeschützen Online-
Galerie (PicDrop) zur Verfügung. Aus dieser Auswahl kann sich der Auftraggeber die
Bilder aussuchen, welche, wie in dem vereinbarten Angebot beschrieben, bearbeitet
und falls vereinbart, teilweise retuschiert werden sollen.
2. Die ausgewählten Bilder werden durch den Fotografen vollständig bearbeitet.
Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die
Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden. Der Versandt der finalen Bilder erfolgt
ebenfalls über eine Online-Galerie (PicDrop) in einer passwortgeschützten Galerie in
dem Format .jpg, insofern nicht anders vereinbart.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages, insbesondere die für das
Shooting vorgesehene Zeit, aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten und ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf
auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der
Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei
Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch
Schadenersatzansprüche geltend machen.
4. Ein vereinbarter Termin zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen sind
in jedem Fall wahrzunehmen. Sollte der Fotograf auf Grund höherer Gewalt oder
Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht er sich um einen
Ersatztermin. Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, den vereinbarten
Termin wahrzunehmen, muss dies frühzeitig mit dem Fotografen besprochen
werden. Bei Absagen durch den Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden vor dem
vereinbarten Termin, können Storno- bzw. Ausfallgebühren in Höhe von 75% des
voraussichtlichen Auftragswerts in Rechnung gestellt werden. Sollte eine
Terminreservierungsgebühr vom Kunden entrichtet worden sein, so wird diese von
dem Fotografen nur bei höherer Gewalt oder Krankheit zurückerstattet.
06 Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des
Fotografen basierend auf dessen Webseite und Auftritt in den sozialen Medien und
ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre
Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia
oder nachträgliche Farbbearbeitung ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine
gesonderte Vereinbarung getroffen.
07 Lieferzeiten
1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten binnen 2 Arbeitswochen aus. Sollte es durch
Verzögerungen aufgrund höhere Gewalt, Betriebsstörungen kommen, nimmt der
Fotograf umgehend Kontakt mit dem Auftraggeber auf, um Ihn über die Umstände zu
informieren und gemeinsam einen neuen, frühestmöglichen Liefertermin festzulegen.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
2. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und
nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen
bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend
gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten
Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der
Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht
berechtigt.
3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber
entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für
die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen
erworben werden.
08 Datenschutz
1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des
Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.
2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur
Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
09 Schlussbestimmungen
1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen
AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das
Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder
undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird
einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst
nahekommende, rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
3. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
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